AGRARRECHT / LANDWIRTSCHAFTSRECHT


Das Agrarrecht kann als Querschnittsgebiet verschiedenster Sonderregelungen für den landwirtschaftlichen Bereich bezeichnet werden.

Für keinen anderen Berufszweig kennt der Gesetzgeber so viele Sonderregelungen, wie für den landwirtschaftlichen Unternehmer.

So gibt es nicht nur ein eigenes Sozialversicherungssystem, sondern auch ein kompliziertes Landwirtschaftserbrecht, zu dem die sog. Höfeordnung, das Anerbenrecht und das Landguterbrecht gehören.